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HFKW-Kältemittel leer? Jetzt wirds ernst.

Mit der F-Gase Verordnung vor sechs Jahren wurden die verfügbaren Mengen von HFKW schrittweise beschränkt. Die definierten GWP-Schwellenwerte für bestimmte Anwendungen, wie etwa gewerblich genutzte Kühl- und Gefriergeräte oder ortsfeste Kälteanlagen, kommen im Prinzip einem Verbot des Kältemittels R404A gleich. In diesem Jahr gelten nun für uns das Service- und Inverkehrbringungsverbot. Was die Verbote für Sie bedeuten, erfahren Sie hier.

Serviceverbot für bestehende Anlagen

Für Anlagen mit einem Kältemittel, dessen GWP 2500 oder größer ist und ein CO2-Äquivalent der Kältemittelfüllung mit mehr als 40 Tonnen enthält, werden wir ab sofort keine Wartung und Instandhaltung anbieten. Sie haben Ihre Anlagen bereits auf zertifizierte Recyclingware des vorhandenen Kältemittels umgestellt? Dann sind Sie aktuell auf der sicheren Seite. Noch besser ist es, gleich auf ein alternatives Kältemittel mit einem GWP unter 2500 umzusteigen.

Inverkehrbringungsverbot für Neubauten

Auch ortsfeste Kälteanlagen mit einem Kältemittel mit GWP von über 2500 werden ab 2020 nicht mehr installiert.Hier finden wir entweder ein geeignetes, chemisches Kältemittel mit entsprechend niedrigerem GWP oder ein natürliches Äquivalent. Ganz im Gegensatz zum Serviceverbot gilt dieses Verbot unabhängig von der Größe der Anlage. Lediglich Anlagen zur Produktkühlung mit einer Temperatur von -50 Grad Celsius oder tiefer sind hiervon ausgenommen.

Sind Sie fit für die Zukunft?

Der Umstieg auf weniger klimaschädliche Kältemittel war nötig! Seit der Einführung der F-Gase-Verordnung konnten wir als Anlagenbauer bereits sehr früh Praxiserfahrungin der Umsetzung und im Umgang mit natürlichen Kältemitteltechnologien sammeln. Gerne stehen wir Ihnen bei der Beratung und Planung Ihrer Anlage mit Rat und Tat zur Seite.